Ersatzbeisitzer/in (Arbeitgeber/in) beim Arbeitsgericht des Seebezirks

Beschäftigungsgrad:  -%
Ort / Bezirk: 

Morat, CH, See, CH

Bewerbungsfrist:  26.03.2026
Datum des Stellenantritts:  01.01.2027 oder nach Vereinbarung
Vertragsart:  Unbefristeter Vertrag
Dienststelle:  Justizrat

Wie bewerbe ich mich

ACHTUNG: Um Ihre Bewerbung einzureichen, verwenden Sie bitte ausschliesslich den folgenden Link: KLICKEN SIE AUF DIESEN LINK, UM SICH ZU BEWERBEN. Klicken Sie nicht auf die Schaltflächen «Jetzt bewerben» oben und unten auf dieser Seite. Bewerben Sie sich bitte direkt über folgende E-Mailadresse: CMcandidatures@fr.ch. Ansonsten wird Ihre Bewerbung nicht bearbeitet.

 

Bewerbungsdossier

Die Bewerbungen müssen schriftlich mit einem Bewerbungsschreiben, einem kurzen Lebenslauf und einem kürzlich ausgestellten (nicht älter als ein Jahr) Straf- und Betreibungsregisterauszug sowie einem Unterstützungs- oder Empfehlungsschreiben einer Arbeitgeberorganisation (Art. 55 JG) eingereicht werden.

Für eine vollständige Bewerbung müssen Sie das offizielle Bewerbungsformular auf der Webseite des Justizrats ausfüllen und absenden 

Beschreibung des Amtes

Beisitzende bekleiden ein nebenberufliches Richteramt und verfügen über richterliche Entscheidungsbefugnisse (Art. 4 JG). Sie werden je nach Bedarf der betroffenen Behörde aufgeboten. Die Beisitzenden erhalten Sitzungsgeld gemäss Art. 79a JR. Beisitzende werden auf Stellungnahme des Justizrats vom Grossen Rat gewählt. Der Justizrat schreibt für den Grossen Rat die richterlichen Ämter zur Bewerbung aus (Art. 12 JG). Die Beisitzenden und Ersatzbeisitzenden der Arbeitsgerichte werden paritätisch aus den Arbeitgeberorganisationen und den Arbeitnehmerorganisationen gewählt (Art.55 Abs. 2 JG).

 

Gewünschtes Profil

  • Mitgliedschaft bei einer Arbeitgeberorganisation (Art. 55 Abs. 2 JG). Es ist ein Unterstützungs- oder Empfehlungsschreiben der Organisation vorzulegen
  • Wohnsitz im betreffenden Gerichtskreis (Seebezirk)
  • Ausreichende zeitliche Verfügbarkeit für das Amt (Sitzungen tagsüber)
  • Beherrschen der deutschen oder französischen Sprache mit sehr guten Kenntnissen der anderen Sprache
  • Stimmberechtigung in kantonalen Angelegenheiten. Ausländische Staatsangehörige müssen im Besitze einer Niederlassungsbewilligung sein und zudem seit mindestens fünf Jahren Wohnsitz im Kanton haben. Es dürfen keine Verlustscheine gegen die Person vorliegen. Sie dürfen nicht wegen Handlungen strafrechtlich verurteilt worden sein, die mit dem richterlichen Amt nicht vereinbar sind

Angaben der Kontaktpersonen

 CMcandidatures@fr.ch

Datum der Stellenausschreibung:  27.02.2026
Referenz:  9881