Zwei Professuren : Rechtsinformatik (40-50%) und Rechtstatsachenforschung (40-50%)
Fribourg, CH, Saane, CH
WICHTIG
ACHTUNG : Klicken Sie nicht auf den Bewerbungsbutton oben auf dieser Seite. Ansonsten kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden. Bewerben Sie sich bitte direkt unter folgender Adresse : ius-doyen@unifr.ch an Prof. Jacques Dubey, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg.
40-50% für jede der beiden Professuren.
Sehr gerne nehmen wir Ihre Bewerbung für eine der beiden Professuren entgegen, wobei aber auch die Möglichkeit besteht, sich zugleich auf beide Professuren zu bewerben.
Anstellungsbehörde / Verwaltungseinheit / Anstalt
Die Universität Freiburg ist Bildungsstätte, Forschungsplatz, Arbeitgeberin und Event-Veranstalterin in einem. Ihre Innovationskraft macht sie zu einem wichtigen Motor für das wirtschaftliche und kulturelle Leben der Region. Als Anziehungspunkt für Studierende und Forschende aus der gesamten Schweiz und aus allen Teilen der Welt prägt die Hochschule seit ihrer Gründung 1889 das Leben der zweisprachigen Stadt Freiburg.
Ihre Aufgaben
Die Stellen sind vorderhand auf fünf Jahre befristet.
- Sie lehren und forschen im Bereich der Rechtsinformatik (unter Einschluss von Legal Tech) bzw. der Rechtstatsachenforschung.
- Sie betreuen Studierende und unterstützen Doktorierende beim Verfassen ihrer Dissertation.
- Zudem engagieren Sie sich in der Weiterbildung und in der fakultären Selbstverwaltung.
Gewünschtes Profil
- Sie haben hervorragende wissenschaftliche Fähigkeiten und begeistern sich für die Lehre.
- Sie verfügen über ein Doktorat in einem Gebiet, das Sie befähigt, im Bereich der Rechtsinformatik bzw. der Rechtstatsachenforschung wesentliche Beiträge zu leisten.
- Dazu bringen Sie vertiefte Rechtskenntnisse mit, über die Sie sich mit einem universitären BLaw, einem MALS oder einem ähnlich gelagerten Abschluss ausweisen können.
- Sie haben bereits im Bereich der Rechtsinformatik bzw. der Rechtstatsachenforschung publiziert.
- Idealerweise sind Sie schon in der Lehre tätig gewesen. Zudem verfügen Sie über die Fähigkeit, Drittmittel einzuwerben, und sind bereit, sich an der akademischen Selbstverwaltung zu beteiligen.
- Sie beherrschen entweder die deutsche oder die französische Sprache perfekt und die jeweils andere Sprache auf hohem Niveau, was es Ihnen erlaubt, auch in dieser Sprache zu unterrichten. Von Vorteil ist es, wenn Sie überdies in der Lage sind, in englischer Sprache zu lehren.
Angaben der Kontaktpersonen
Prof. Hubert Stöckli, Vorsitzender der fakultären Strukturkommission, hubert.stoeckli@unifr.ch