Vizepräsident/in der Rekurskommission für die Ersterhebung und Erneuerung

Beschäftigungsgrad:  -%
Ort / Bezirk: 

Fribourg, CH, Saane, CH

Bewerbungsfrist:  26.11.2026
Datum des Stellenantritts:  Mit Wahl durch den GR oder nach Vereinbarung
Vertragsart:  Unbefristeter Vertrag
Dienststelle:  Justizrat

Wichtige Mitteilung

ACHTUNG: Um Ihre Bewerbung einzureichen, verwenden Sie bitte ausschliesslich den folgenden Link: KLICKEN SIE AUF DIESEN LINK, UM SICH ZU BEWERBEN. Klicken Sie nicht auf die Schaltflächen «Jetzt bewerben» oben und unten auf dieser Seite. Bewerben Sie sich bitte direkt über folgende E-Mailadresse: CMcandidatures@fr.ch. Ansonsten wird Ihre Bewerbung nicht bearbeitet.

 

Bewerbungsdossier

Die Bewerbungen müssen schriftlich mit einem Bewerbungsschreiben, einem kurzen Lebenslauf und einem kürzlich ausgestellten (nicht älter als ein Jahr) Straf- und Betreibungsregisterauszug eingereicht werden.

Für eine vollständige Bewerbung müssen Sie das offizielle Bewerbungsformular auf der Webseite des Justizrats ausfüllen und absenden.

Beschreibung des Amtes

Die Rekurskommission für die Ersterhebung und Erneuerung behandelt Beschwerden gegen Einspracheentscheide der beauftragten Ingenieur-Geometerin oder des beauftragten Ingenieur-Geometers, die gemäss der Spezialgesetzgebung am Ende des öffentlichen Auflageverfahrens von Vermessungswerken und bei der Behebung von Widersprüchen ergangen sind. Sie entscheidet als letzte kantonale Instanz und steht unter der Aufsicht des Justizrates. Aufgrund ihrer Zusammensetzung garantiert sie die sachkundige Berücksichtigung sowohl von Aspekten in Bezug auf die Rechte und Pflichten der betroffenen Personen als auch von spezifischen Aspekten in Bezug auf die Vermessung. 

Gewünschtes Profil

  • Anwalts- oder Notariatspatent, Lizentiat oder Master der Rechte
  • Erfahrung im Sachenrecht und/oder im Grundstücksrecht wäre von Vorteil
  • Ausreichende zeitliche Verfügbarkeit für die Ausübung des Amtes
  • Stimmberechtigung in kantonalen Angelegenheiten. Ausländische Staatsangehörige müssen im Besitz einer Niederlassungsbewilligung sein und zudem seit mindestens fünf Jahren Wohnsitz im Kanton haben. Es dürfen keine Verlustscheine gegen die Person vorliegen. Sie darfnicht wegen Handlungen strafrechtlich verurteilt worden sein, die nicht mit dem richterlichen Amt vereinbar sind
  • Beherrschen der französischen oder deutschen Sprache mit guten Kenntnissen der anderen Sprache

Angaben der Kontaktpersonen

CMcandidatures@fr.ch

Datum der Stellenausschreibung:  27.10.2026
Referenz:  10639