Vizepräsident/in der Rekurskommission für die Ersterhebung und Erneuerung

Beschäftigungsgrad:  -%
Ort / Bezirk: 

Fribourg, CH, Saane, CH

Bewerbungsfrist:  22.10.2026
Datum des Stellenantritts:  Mit Wahl durch den GR oder nach Vereinbarung
Vertragsart:  Unbefristeter Vertrag
Dienststelle:  Justizrat

Wichtige Mitteilung

ACHTUNG: Um Ihre Bewerbung einzureichen, verwenden Sie bitte ausschliesslich den folgenden Link: KLICKEN SIE AUF DIESEN LINK, UM SICH ZU BEWERBEN. Klicken Sie nicht auf die Schaltflächen «Jetzt bewerben» oben und unten auf dieser Seite. Bewerben Sie sich bitte direkt über folgende E-Mailadresse: CMcandidatures@fr.ch. Ansonsten wird Ihre Bewerbung nicht bearbeitet.

 

Bewerbungsdossier

Die Bewerbungen müssen schriftlich mit einem Bewerbungsschreiben, einem kurzen Lebenslauf und einem kürzlich ausgestellten (nicht älter als ein Jahr) Straf- und Betreibungsregisterauszug eingereicht werden.

Für eine vollständige Bewerbung müssen Sie das offizielle Bewerbungsformular auf der Webseite des Justizrats ausfüllen und absenden.

Beschreibung des Amtes

Die Rekurskommission für die Ersterhebung und Erneuerung behandelt Beschwerden gegen Einspracheentscheide der beauftragten Ingenieur-Geometerin oder des beauftragten Ingenieur-Geometers, die gemäss der Spezialgesetzgebung am Ende des öffentlichen Auflageverfahrens von Vermessungswerken und bei der Behebung von Widersprüchen ergangen sind. Sie entscheidet als letzte kantonale Instanz und steht unter der Aufsicht des Justizrates. Aufgrund ihrer Zusammensetzung garantiert sie die sachkundige Berücksichtigung sowohl von Aspekten in Bezug auf die Rechte und Pflichten der betroffenen Personen als auch von spezifischen Aspekten in Bezug auf die Vermessung. 

Gewünschtes Profil

  • Anwaltspatent, Bachelor- oder Masterabschluss in Rechtswissenschafte
  • Erfahrung im Sachenrecht und/oder im Grundstücksrecht wäre von Vorteil
  • Interessierte Personen müssen über ausreichende zeitliche Verfügbarkeit verfügen
  • Aktives bürgerschaftliches Engagement auf kantonaler Ebene. Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit müssen über eine Niederlassungsbewilligung verfügen und seit mindestens fünf Jahren im Kanton wohnhaft sein. Die Bewerberinnen und Bewerber dürfen nicht Gegenstand einer Verlustscheinverfügung sein und dürfen nicht wegen Straftaten verurteilt worden sein, die mit dem Amt unvereinbar sind
  • Beherrschung der französischen oder deutschen Sprache mit guten Kenntnissen der jeweils anderen Sprache

Angaben der Kontaktpersonen

CMcandidatures@fr.ch

Datum der Stellenausschreibung:  23.09.2026
Referenz:  10558