Vizepräsident/in der Enteignungskommission

Beschäftigungsgrad:  -%
Ort / Bezirk: 

Fribourg, CH, Saane, CH

Bewerbungsfrist:  16.04.2026
Datum des Stellenantritts:  Mit Wahl durch den GR oder nach Vereinbarung
Vertragsart:  Unbefristeter Vertrag
Dienststelle:  Justizrat

Wie bewerbe ich mich

ACHTUNG: Um Ihre Bewerbung einzureichen, verwenden Sie bitte ausschliesslich den folgenden Link: KLICKEN SIE AUF DIESEN LINK, UM SICH ZU BEWERBENKlicken Sie nicht auf die Schaltflächen «Jetzt bewerben» oben und unten auf dieser Seite. Bewerben Sie sich bitte direkt über folgende E-Mailadresse: CMcandidatures@fr.ch. Ansonsten wird Ihre Bewerbung nicht bearbeitet.

 

Bewerbungsdossier

Die Bewerbungen müssen schriftlich mit einem Bewerbungsschreiben, einem kurzen Lebenslauf und einem kürzlich ausgestellten (nicht älter als ein Jahr) Straf- und Betreibungsregisterauszug eingereicht werden.

Für eine vollständige Bewerbung müssen Sie das offizielle Bewerbungsformular auf der Webseite des Justizrats ausfüllen und absenden.

Beschreibung des Amtes

Die Enteignungskommission entscheidet über alle Schätzungsfragen, die durch das Gesetz über die Enteignung nicht einer anderen Behörde übertragen werden, sowie über Entschädigungsbegehren wegen materieller Enteignung. Sie übt ferner die Kompetenzen aus, die andere Bestimmungen des kantonalen Rechts ausdrücklich oder sinngemäss – zum Beispiel die Entschädigungsbegehren einer Eigentümerin oder eines Eigentümers gegenüber seiner Nachbarin oder seinem Nachbarn, in Anwendung des Raumplanungs- und Baugesetzes – der Enteignungsrichterin oder dem Enteignungsrichter zuweisen.

 

Gewünschtes Profil

  • Der Justizrat sucht eine Vizepräsidentin bzw. einen Vizepräsidenten mit Anwaltspatent, Lizentiat oder Master der Rechte oder Erfahrung in der Gerichtsbarkeit mit Kenntnissen des Freiburger Verwaltungsrechts, insbesondere im Bereich Bauwesen und Raumplanung (Planung). Eine gewisse Verfügbarkeit für Sitzungen und das Verfassen von Texten ist erforderlich. Es handelt sich um eine nebenamtliche Tätigkeit (ca. 10 %), die in unregelmässigen Abständen ausgeübt wird. 
  • Stimmberechtigung in kantonalen Angelegenheiten. Ausländische Staatsangehörige müssen im Besitz einer Niederlassungsbewilligung sein und zudem seit mindestens fünf Jahren Wohnsitz im Kanton haben. Es dürfen keine Verlustscheine gegen die Person vorliegen. Sie darfnicht wegen Handlungen strafrechtlich verurteilt worden sein, die nicht mit dem richterlichen Amt vereinbar sind
  • Beherrschen der deutschen Sprache mit sehr guten Kenntnissen der französischen Sprache

Angaben der Kontaktpersonen

CMcandidatures@fr.ch

Datum der Stellenausschreibung:  20.03.2026
Referenz:  9954