Steuereinschätzer/in, Abteilung Grundstückgewinne

Beschäftigungsgrad:  90-100%
Ort / Bezirk: 

Fribourg, CH, Saane, CH

Bewerbungsfrist:  19.12.2025
Datum des Stellenantritts:  01.01.2026 oder nach Vereinbarung
Vertragsart:  Unbefristeter Vertrag
Dienststelle:  Kantonale Steuerverwaltung - Steuern

Anstellungsbehörde / Verwaltungseinheit / Anstalt

Die Kantonale Steuerverwaltung (KSTV) veranlagt und bezieht die Kantonssteuern sowie die direkte Bundessteuer der natürlichen und juristischen Personen. Für letztere erhebt sie auch die Kirchensteuer. Auf der Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung nimmt sie die Steuern zahlreicher Gemeinden und Pfarreien ein.

 

Werden Sie Teil unseres Teams!

Wir setzen auf die Komplementarität der Kompetenzen und die Vielfalt der Perspektiven, denn es ist die breite Palette an Laufbahnen und Profilen, die die Stärke des Staates Freiburg ausmacht. Wir fördern die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie flexible Arbeitsbedingungen. Um mehr zu erfahren, folgen Sie diesem Link.

Ihre Aufgaben

Der Sektor Grundstückgewinne bearbeitet alle im Kanton Freiburg getätigten Grundstücksübertragungen

In dieser Stelle

  • unterstützen Sie den Sektorchef bei der Erfüllung seiner Aufgaben
  • veranlagen Sie die Grundstückgewinnsteuer
  • beantworten Sie Anfragen (Notariate, Steuerpflichtige, Treuhänder/innen usw.)
  • behandeln Sie besondere oder strittige Geschäfte (Einspracheentscheide, Stellungnahmen an das Kantonsgericht)

Gewünschtes Profil

  • HSW-Ausbildung, Berufsmaturität, eidgenössisches Fähigkeitszeugnis mit mehrjähriger Berufserfahrung oder gleichwertige Ausbildung
  • Kenntnisse im Immobilien- und/oder Steuerbereich
  • Sehr hohe Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit, sowohl im Team als auch selbstständig und unabhängig zu arbeiten
  • Beherrschung der deutschen oder französischen Sprache mit guten Kenntnissen der anderen Sprache

Kontaktperson

Sven Peissard, Sektorchef T +41 26 305 34 65

Datum der Stellenausschreibung:  28.11.2025
Referenz:  9614